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   VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21   

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VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21 (https://dejure.org/2022,2611)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.01.2022 - 3 B 1209/21 (https://dejure.org/2022,2611)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - 3 B 1209/21 (https://dejure.org/2022,2611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 5 S 2 BBauG, § 13 BImSchG, § 3 Abs 5 BImSchG, § 48 BImSchG, § 5 Abs 1 Nr 1 BImSchG
    Erfolgloser Eilantrag gegen die Errichtung von zwei Windenergieanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Errichtung von zwei Windenergieanlagen

  • rechtsportal.de

    Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Windenergieanlagen bei Blasbach

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 348
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 25.06.2020 - C-24/19

    Ein Erlass und ein Rundschreiben, die die allgemeinen Voraussetzungen für die

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21
    Aus der Entscheidung des EuGH vom 25.06.2020 (C-24/19, juris) ergibt sich keine SUP-Pflicht für Windenergieerlasse und Leitfäden.

    Der Antragsteller meint weiter unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 25.06.2020 (C-24/19, juris), dass die der Genehmigung zugrunde liegenden Erlasse, Rundschreiben und ähnliche (Steuerungs-)Instrumente der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.06.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (Richtlinie 2001/42/EG, Abl. der Europäischen Gemeinschaften, L 197 vom 21.07.2001, S. 30-37, im Folgenden: RL 2001/42/EG) unterfielen, die auch der streitgegenständlichen Genehmigung zugrunde lägen.

    Zunächst ist dem Antragsteller beizupflichten, dass der EuGH mit der zitierten Entscheidung vom 25.06.2020 (C-24/19, juris) den Anwendungsbereich der RL 2001/42/EG erweitert haben dürfte.

  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21
    Der naturschutzrechtlichen Abwägung fehlt die Ergebnisoffenheit, wie sie für die auf Gestaltung ausgerichtete fachplanerische Abwägung prägend ist (BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 C 1.06 -, juris Rdnr. 22).

    Selbst wenn sich hier ein Verfahrensfehler ergeben sollte, könnte dieser in einem ergänzenden Verfahren geheilt werden (BVerwG, Urteil vom 17.01.2007 - 9 C 1.06 -, juris Rdnr. 10).

  • BVerfG, 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13

    Zur Begrenzung gerichtlicher Kontrolle durch den Erkenntnisstand der

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21
    Sie bezieht sich hinsichtlich der Frage, ob und in welchem Umfang die Figur einer Einschätzungsprärogative zum Tragen kommen kann auf die hierzu ergangene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 1 BvR 2523/13 -, juris Rdnr. 18 ff.) und verweist im Übrigen darauf, dass mittlerweile der "Standardisierte Bewertungsrahmen zur Ermittlung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos im Hinblick auf Brutvogelarten an Windenergieanlagen (WEA) an Land - Signifikanzrahmen" von Seiten der UMK am 11.12.2020 beschlossen worden sei.

    Dieser sei im Übrigen gleichsam die Antwort auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.10.2018 und das dort beklagte "Erkenntnisvakuum" (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018, a.a.O., Leitsatz 2) und zugleich zumindest der erste Schritt der angemahnten und vorab fehlenden "untergesetzlichen Maßstabsbildung".

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21
    Während im Anwendungsbereich von § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei der Interessenabwägung die Grundsatzentscheidung des Gesetzgebers für die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen bedeutsam wird, ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 VwGO zu beachten, dass der Gesetzgeber selbst einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rdnr. 21; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2021 - 7 B 8/21 -, juris Rdnr. 53).

    Die Folgen, die sich für den einzelnen Antragsteller mit dem Sofortvollzug verbinden, sind regelmäßig nur dann beachtlich, wenn sie nicht schon als regelmäßige Folge der gesetzlichen Anordnung des Sofortvollzugs in der gesetzgeberischen Grundentscheidung Berücksichtigung gefunden haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11 -, juris, Rdnr. 13; BVerfG, Beschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rdnr. 22).

  • BVerwG, 20.05.2010 - 4 C 7.09

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; ~ mit den Wirkungen des § 35 Abs. 3 Satz

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21
    Denn gesichert ist die Erschließung bereits, wenn damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Herstellung des Bauwerks (spätestens bis zur Gebrauchsabnahme) funktionsfähig angelegt ist, und wenn ferner damit zu rechnen ist, dass sie auf Dauer zur Verfügung stehen wird (BVerwG, Urteil vom 20.05.2010 - 4 C 7.09 -, juris Rdnr. 40).
  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21
    Sie ist von den Gerichten uneingeschränkt überprüfbar, wenn die Zulassungsentscheidung selbst gesetzlich gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 13.12.2001 - 4 C 3.01 -, juris Rdnr. 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 A 2971/17

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21
    Dem schalltechnischen Gutachten des Büros Y... vom 12.05.2020 ist zu entnehmen, dass die lmmissionsrichtwerte der TA Lärm an den gemäß Nr. 2.3 TA Lärm und Nummer ?.1.3 des Anhangs der TA Lärm maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden, weshalb es, worauf die Beigeladene zu Recht hingewiesen hat, einer Zwischenwertbildung gemäß der Gemengelagerechtsprechung (z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2018 - 8 A 2971/17 -, juris Rdnr. 158 ff m.w.N.) nicht bedarf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2020 - 8 A 894/17
    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21
    Das Vorbringen einschließlich der Vorlage zahlreicher Unterlagen zu durch den Betrieb von Windenergieanlagen verursachten Infraschall oder anderen Schallereignissen und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit veranlasst den Senat nicht, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die bisher von der Rechtsprechung vertretene Auffassung in Frage zu stellen, wonach Infraschall - wie auch tieffrequenter Schall - durch Windenergieanlagen im Allgemeinen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt und nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren führt (z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2020 - 8 A 894/17 -, juris Rdnr. 238 m.w.N. aus der Rechtsprechung; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.11.2018 - 9 B 765/18 -, juris Rdnr. 58 ).
  • VGH Hessen, 06.11.2018 - 9 B 765/18

    SOFORTVOLLZUG; ÖFFENTLICHES INTERESSE; GESETZGEBERISCHES ERMESSEN; KLIMAZIELE;

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21
    Das Vorbringen einschließlich der Vorlage zahlreicher Unterlagen zu durch den Betrieb von Windenergieanlagen verursachten Infraschall oder anderen Schallereignissen und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit veranlasst den Senat nicht, im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die bisher von der Rechtsprechung vertretene Auffassung in Frage zu stellen, wonach Infraschall - wie auch tieffrequenter Schall - durch Windenergieanlagen im Allgemeinen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt und nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren führt (z.B. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.10.2020 - 8 A 894/17 -, juris Rdnr. 238 m.w.N. aus der Rechtsprechung; Hessischer VGH, Beschluss vom 06.11.2018 - 9 B 765/18 -, juris Rdnr. 58 ).
  • BVerwG, 09.03.2011 - 4 B 46.10

    Staatliche Schutzpflichten

    Auszug aus VGH Hessen, 27.01.2022 - 3 B 1209/21
    Deren Verletzung kann vielmehr nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die getroffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen oder erheblich dahinter zurückbleiben (BVerwG, Beschluss vom 09.03.2011 - 4 B 46.10 -, juris Rdnrn. 9, 11).
  • BVerwG, 28.09.2021 - 9 A 12.20

    Unzulässige Klage gegen Planänderungsbescheid.

  • EuGH, 07.06.2018 - C-160/17

    Thybaut u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 7 B 8/21

    Anfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 5 Windenergieanlagen

  • BVerfG, 24.08.2011 - 1 BvR 1611/11

    Anforderungen des Art 12 Abs 1 GG an die Interessenabwägung bei der Entscheidung

  • VG Gießen, 17.05.2021 - 3 L 4017/20

    Vorläufiger Baustopp für zwei Windenergieanlagen bei Blasbach

  • VGH Hessen, 23.02.2024 - 11 C 2414/21

    Klage einer anerkannten Umweltvereinigung gegen eine immissionsschutzrechtliche

    Der Erlass der genannten Verwaltungsvorschrift beruht vielmehr allein auf der allgemeinen Richtlinien- bzw. Weisungsbefugnis der obersten Behörden gegenüber ihrem nachgeordneten Geschäftsbereich (im Ergebnis ebenso: Hessischer VGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 3 B 1209/21 -, juris Rn. 25; vgl. auch zum Leitfaden "Berücksichtigung der Naturschutzbelange bei der Planung und Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Hessen", 2012: VG Darmstadt, Urteil vom 4. November 2021 - 6 K 229/16.DA -, juris Rn. 139).

    Die obergerichtliche Rechtsprechung geht derzeit einheitlich davon aus, dass der durch WEA verursachte tieffrequente Schall und Infraschall nach dem bisherigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu einer Gesundheitsgefahr oder einer erheblichen Belästigung führt; dies wird jedenfalls dann angenommen, wenn ein gewisser Mindestabstand zu der nächstgelegenen Windenergieanlage eingehalten wird (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 3 B 1209/21 -, juris Rn. 37 und Beschluss vom 6. November 2018 - 9 B 765/18 -, juris Rn. 58; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4. Mai 2022 - 8 D 297/21.AK -, juris Rn. 113 ff.; Urteil vom 5. Oktober 2020 - 8 A 894/17 -, juris Rn. 238 ff. und Urteil vom 20. Dezember 2018 - 8 A 2971/17 -, juris Rn. 180 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 10 S 471/21 -, juris Rn. 18; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27. August 2021 - 5 MR 8/21 -, juris Rn. 34 f. und Beschluss vom 10. Februar 2022 - 5 MR 2/21 -, juris Rn. 15 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. März 2021 - 1 A 10858/20 -, juris Rn. 171 ff.; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 26. Februar 2020 - 12 LB 157/18 -, juris Rn. 93 ff.; OVG Saarland, Beschluss vom 13. November 2019 - 2 B 278/19 -, juris Rn. 18; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - 22 CS 19.1355 -, juris Rn. 41 f.).

  • VGH Hessen, 31.03.2022 - 3 B 214/21

    Windpark Niederasphe bei Münchhausen kann gebaut werden

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 27.01.2022 (Hessischer VGH, Beschluss vom 27.01.2022 - 3 B 1209/21 -, juris ab Rdnr. 23 ) wie folgt ausgeführt:.

    Der Senat ändert damit seine bisherige Rechtsprechung (z.B. Hess. VGH, Beschluss vom 27.01.2022 - 3 B 1209/21 -, juris) und folgt der des Bundesverwaltungsgerichts und der vom Bundesverwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (BVerwG, Beschluss vom 26.09.2019 - 7 C 5/18 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.03.2017 - 8 E 928/16 -, juris), wonach jede Windenergieanlage einen eigenständigen Streitgegenstand bildet und von sich aus eine Betroffenheit auslösen kann.

  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908

    Zu den Möglichkeiten der Fehlerheilung bei Missachtung der

    Selbst bei - einmal unterstellt - offenen Erfolgsaussichten der Hauptsacheklage besteht deshalb jedenfalls beim vorliegenden Sachverhalt kein überwiegendes Aussetzungsinteresse des Antragstellers (vgl. dazu etwa auch VGH BW, B.v. 21.1.2022 - 10 S 1861/21 - juris Rn. 10; HessVGH, B.v. 27.1.2022 - 3 B 1209/21- juris Rn. 9, 12; OVG NW, B.v. 2.7.2021 - 8 B 875/21 - juris Rn. 47).
  • OVG Sachsen, 21.06.2023 - 1 B 309/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärmbelästigung; Schallimmissionsprognose;

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass Infraschall - wie auch tieffrequenter Schall - durch Windenergieanlagen im Allgemeinen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt und nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren führt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29. März 2023 - 22 B 176/23.AK -, juris Rn. 32; Urt. v 24. Februar 2023 - 7 D 316/21.AK -, juris Rn.140; OVG Schl.-H., Beschl. v. 23. März - 5 LA 2/19 -, juris Rn. 15; OVG Saarland, Beschl. v. 13. November 2019 - 2 B 278/19 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschl. v. 7. Oktober 2019 - 22 CS 19.1355 -, juris Rn. 41; VGH BW, Beschl. v. 29. Januar 2019 - 10 S 1919/17 -, juris Rn. 25, Hess- VGH, Beschl. v. 27. Januar 2022 - 3 B 1209/21 -, juris Rn. 37 jew. m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 02.08.2022 - 12 MS 88/22

    Vollziehung sofortige; Vorprüfung, standortbezogene; Wallhecke; Windenergieanlage

    Solche sind - wohl entgegen der Annahme des Antragsgegners - bereits grundsätzlich nicht von der Konzentrationswirkung des § 13 BImSchG umfasst (vgl. Agatz, Windenergiehandbuch, Stand: Dezember 2021, S. 11; Hess. VGH, Beschl. v. 27.1.2022 - 3 B 1209/21 -, juris, Rn. 30 f.; Lange, in: Appel/Ohms/Saurer, BImSchG, § 13 BImSchG, Rn. 21, m. w. N; Seibert, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: 97. EL Dezember 2021, § 13 BImSchG, Rn. 72 ff.) und erst recht nicht von der Wirkung einer Änderungsanzeige nach § 15 BImSchG; vielmehr bedarf es insoweit (je nach Umfang der Erschließungsanlagen) grundsätzlich einer gesonderten, hier aber fehlenden Baugenehmigung.
  • OVG Sachsen, 20.06.2023 - 1 B 308/22

    Windenergieanlage; Nachbarantrag; Lärm; Schallimmissionsprognose;

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht davon aus, dass Infraschall - wie auch tieffrequenter Schall - durch Windenergieanlagen im Allgemeinen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt und nach dem bisherigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren führt (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 29. März 2023 - 22 B 176/23.AK -, juris Rn. 32; Urt. v 24. Februar 2023 - 7 D 316/21.AK -, juris Rn.140; OVG Schl.-H., Beschl. v. 23. März 2020 - 5 LA 2/19 -, juris Rn. 15; OVG Saarland, Beschl. v. 13. November 2019 - 2 B 278/19 -, juris Rn. 18; BayVGH, Beschl. v. 7. Oktober 2019 - 22 CS 19.1355 -, juris Rn. 41; VGH BW, Beschl. v. 29. Januar 2019 - 10 S 1919/17 -, juris Rn. 25, Hess- VGH, Beschl. v. 27. Januar 2022 - 3 B 1209/21 -, juris Rn. 37 jew. m. w. N.).
  • VGH Bayern, 31.08.2022 - 1 CE 22.1576

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen Zuwegung zu genehmigter Windkraftanlage

    2.2.2 Der Senat lässt es vorliegend dahinstehen, ob der Bau bzw. der Ausbau der Zuwegungen zu der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gehört und damit von der Konzentrationswirkung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung umfasst ist (vgl. VGH BW, U.v. 30.9.2021 - 10 S 1956/20 - juris Rn. 75 ff; B.v. 17.12.2019 - 10 S 823/19 - NVwZ-RR 2020, 868; B.v. 17.12.2019 - 10 S 566/19 - juris Rn. 9 ff.; anderer Auffassung HessVGH, B.v. 27.1.2022 - 3 B 1209/21 - BauR 2022, 169; NdsOVG, B.v. 2.8.2022 - 12 MS 88/22 - juris Rn. 30).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2023 - 5 KM 559/22

    Windenergieanlage; Nachbarschutz; Raumordnungsbelange; schädliche

    Die Rechtsprechung geht übereinstimmend davon aus, dass Infraschall durch WEAn im Allgemeinen unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des menschlichen Gehörs liegt und nach bisherigem Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse grundsätzlich nicht zu Gesundheitsgefahren führt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 7 D 301/21.AK -, juris Rn. 59 ff. und Beschluss vom 21. Februar 2020 - 8 A 3269/18 -, juris Rn. 56; VGH Kasse, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 3 B 1209/21 -, juris Rn. 37; OVG Schleswig, Beschluss vom 23. März 2020 - 5 LA 2/19 -, juris Rn. 15; OVG Saarlouis, Beschluss vom 13. November 2019 - 2 B 278/19 -, juris Rn. 18; VGH München, Beschluss vom 7. Oktober 2019 - 22 CS 19.1355 -, juris Rn. 41 f.; OVG Greifswald, Beschluss vom 22. August 2019 - 3 L 113/13 - VGH Mannheim, Beschluss vom 20. Juli 2018 - 10 S 2378/17 -, juris Rn. 25).
  • VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17

    Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht

    Dies hat jedenfalls dann zu gelten, wenn - wie hier - der Abstand von den Immissionsorten zur nächstgelegenen Windenergieanlage wenigstens 1500 m beträgt (VGH Kassel, Beschluss vom 27. Januar 2022 - 3 B 1209/21 -).
  • VG Gießen, 17.05.2021 - 3 L 4017/20

    Vorläufiger Baustopp für zwei Windenergieanlagen bei Blasbach

    Aktenzeichen: 3 B 1209/21.
  • VG München, 01.06.2022 - M 28 E 22.2108

    Erfolgloser Eilantrag eines Umweltverbandes auf Einschreiten gegen den

  • VGH Hessen, 31.03.2022 - 9 B 214/21

    Darlegungsanforderungen im Anhörungsrügeverfahren

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